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OLG verurteilt Zimmer wegen Durom-Prothese

Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Stand der Durom-Gerichtsverfahren

„Biologische Lösung“ statt Gerechtigkeit

Stand 2021 sind alle bisherigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Freiburg und dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu Gunsten der klagenden Patienten entschieden worden. Die Anwälte der Firma Zimmer greifen zu allen juristischen Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen und rechtskräftige Urteile zu verhindern.

Beschwerde beim BGH

Da ist es nicht verwunderlich, dass die Entscheidung des OLG nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet ist. Das OLG hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, Dagegen hatten die Zimmer-Anwälte Beschwerde beim BGH) eingelegt. Das dürfte das Verfahren um weitere Jahre hinauszögern. Seriöse Anwälte geben der Beschwerde von Zimmer Biomet keine Chance. Offensichtlich verfolgt der Hersteller der fehlerhaften Duromprothese mit seiner Verzögerungstaktik andere Ziele: Zimmer Biomet setzt auf die „biologische Lösung“ und hofft, dass Patienten vor Ende ihres Verfahren versterben oder entkräftet aufgeben.

In einer Videokonferenz informierten Hanspeter Hauke und Manfred Mamber von der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) über den aktuellen Stand der gerichtlichen Verfahren gegen Zimmer Biomet.

Zur Powerpoint Präsentation

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Klage gegen Arzt oder Hersteller?

Patienten, die ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen haben und gerichtliche Schritte einleiten wollen, stehen vor der Entscheidung, gegen wen sie klagen sollen: den Arzt oder den Hersteller?

Stellen sich beim Patienten bereits kurz nach der Operation Probleme mit der neuen Prothese ein, führt sein erster Weg sicherlich zum Arzt, der die Operation durchgeführt hat. Wird dann festgestellt, dass die Prothese nicht so funktioniert wie erwartet, müssen Antworten auf zwei grundsätzliche Fragen gefunden werden:

  1. liegt ein Arztfehler vor?

oder

  1. ist die Prothese fehlerhaft?

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M 6 Patienten klagen gegen Ärzte

M 6 Patienten klagen gegen Ärzte. Nach ihrer Auffassung wurden sie nicht richtig über die Risiken der Wirbelsäulenprothese informiert. Spinal Kinetics behauptet, dass mit jeder ausgelieferten Bandscheibenprothese M6 ein Merkblatt über die potenziellen Risiken und unerwünschte Ereignisse an die Neurochirurgen zur Weitergabe an den Patienten mitgeliefert wurde. Dieses Merkblatt ist den Betroffenen jedoch nach deren Bekunden nie ausgehändigt worden. Und die potenziellen Risiken bei einer Implantation wurden von den angeklagten Neurochirurgen im Aufklärungsgespräch vor der Operation der Betroffenen nicht erwähnt.

Die beklagten Neurochirurgen behaupten andererseits, dass sich die Betroffenen mit der Implantation der M6 Bandscheibenprothese durch Ihre Unterschrift im Aufklärungsbogen bewusst für die Implantation der M6 einverstanden erklärt hätten. Allerdings wurde scheinbar weder in den Aufklärungsgesprächen zwischen Arzt und Patient noch im Aufklärungsbogen erwähnt, welche Bandscheibenprothese von welchem Hersteller für die Operation verwendet werden soll. Nach Auffassung der Betroffenen hätten sie sich auf die Aussagen der Ärzte verlassen und darauf vertrauen müssen, dass sie keinem unnötigen oder erhöhten Risiko ausgesetzt werden würden. Ansonsten wäre der Arzt in der Pflicht gewesen, Sie darauf hinzuweisen. Dass die Ärzte Bescheid gewusst hätten über die Risiken, steht für die Betroffenen fest. Denn bei den jährlich stattfindenden Kongressen der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft, bei dem Hersteller von Wirbelsäulenmedizinprodukten sowie Neurochirurgen anwesend sind, wurde über die besorgniserregenden Ergebnisse aus klinischen Studien zur Bandscheibenprothese M6 C und M6 L berichtet. Weiterlesen

Sammelklagen sollen kommen!

Die Medien (FAZ, taz u.a. vom 23.06.2020) haben die frohe Botschaft verkündet: nachdem die EU-Kommission bereits 2018 angekündigt hatte, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen und somit die Verbraucherrechte zu stärken, haben sich nun Europa­parlament, EU-Kommission und Ministerrat in Brüssel verständigt. Nach der Einigung vom 22.06.2020 müssen die Parlamente der EU-Staaten noch zustimmen. Die Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die entsprechenden Gesetze zu erlassen.

Die Durom-Selbsthilfegruppe war bereits am 04.11.2015 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit ihrer Forderung nach Einführung von Sammelklagen in Deutschland und weiteren Verbesserungen des Patientenschutzes vorstellig geworden. Damals verwies das Ministerium auf die geplante Einführung der Musterfeststellungsklage, die dann im Zuge des Diesel-Skandals zum 01.11.2018 in Kraft trat. Zu spät für die Durom-Patienten.

Unterschied Musterfeststellungsklage – Sammelklage

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen der Durom-Patienten mit dem Zimmer Biomet Konzern muss jeder einzelne Betroffene nachweisen, dass das ihm implantierte Prothesenmodell fehlerhaft ist. Auf die gerichtlich festgestellte Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Fall kann sich ein anderer Patient mit dem baugleichen Modell nicht berufen.

Bei der Musterfeststellungsklage können „qualifizierte Einrichtungen“ mit mindestens 350 Mitgliedern stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts klagen. Im Falle der von der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet betroffenen Patienten würde dies bedeuten, dass gerichtlich die Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Verfahren grundsätzlich festgestellt wird und dies dann für alle Patienten mit dem  gleichen Prothesenmodell gilt. In Verfahren zur Feststellung der grundsätzlichen Fehlerhaftigkeit eines Produkts übernehmen die klagenden Verbände das Kostenrisiko.

Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz muss jedoch nach wie vor von jedem einzelnen Betroffenen vor Gericht eingeklagt werden. Mit einer Feststellungsklage ist das Kostenrisiko des einzelnen zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit zwar entfallen, es besteht jedoch nach wie vor bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung.

Mit einer Sammelklage (englisch: class action) kann für eine Vielzahl von Geschädigten die relevanten Rechtsfragen geklärt werden. Der Einzelne muss somit nicht mehr individuell die Verletzung der eigenen subjektiven Rechte nachweisen. Häufig enden Sammelklagen mit einem Vergleich, da in Amerika die finanziellen Auswirkungen eines Urteils für den Verursacher noch gravierender ausfallen kann.

Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage: hier klicken

Weitere Informationen zur Sammelklage: hier klicken

Gericht: Durom-Prothese ist fehlerhaft

Zimmer Biomet wurde vom Landgericht Freiburg erneut verurteilt. Gegen den Hersteller der inzwischen als fehlerhaft festgestellten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese klagen betroffene Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zimmer hatte das Prothesenmodell 2003 auf den Markt gebracht ohne die notwendigen Tests durchzuführen. Dadurch habe die Firma, so das Gericht, die Gesundheit der Patienten gefährdet. Die ersten Urteile gegen den Hersteller von Medizinprodukten ergingen 2017 und 2018 gegen Zimmer wegen der von der Firma 2003 auf den Markt gebrachten Hüftprothese.

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) halt engen Kontakt mit den Anwälten der über 150 Betroffenen, die gerichtlich gegen Zimmer Biomet vorgehen oder noch vorgehen werden. Klage eingereicht haben bisher zunächst jene Betroffene, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten des Verfahrens übernimmt. Die große Klagewelle wird kommen sobald die ersten Urteile gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese rechtskräftig wurden. Dem LG Freiburg droht somit eine Prozesslawine.

Bisherige Urteile:
Bisherige Verfahren

Die bisherigen Verfahren vor dem Landgericht Freiburg haben deutliche gemacht, dass nach anfänglichem Zögern die Richter wohl zu der Einschätzung gelangt sind, dass das von Zimmer Biomet im Jahre 2003 auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Fehlerhaft sei das Prothesenmodell bereits deshalb, weil eine den Anforderungen entsprechende Einbauanleitung, welche die Operateure auf die besonderen Gefahren beim Einbau des Modells hingewiesen hätte, gefehlt habe. Dem Hersteller war oder hätte bekannt gewesen sein müssen, dass bereits in der Vergangenheit Metall-auf-Metall Hüftprothesen mit kleinem Kugelkopf Probleme wegen Metallabrieb verursacht hätten. Die Argumentation von Zimmer Biomet, es sei wissenschaftlich nicht geklärt, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden könne, sei unerheblich, weil die festgestellten gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen auf den Metallabrieb zurück zu führen sei, unabhängig wie hoch die Chrom- oder Kobaltwerte bei den einzelnen Patienten seien. Fehlerhaft sei das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell auch deshalb, weil die Versagensrate der Prothese weit über der mit Recht zu erwartenden Sicherheit von Hüftprothesen läge. Das Produkt hätte nach Auffassung der Richter gar nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, weil notwendige und mögliche Untersuchungen und Tests nicht durchgeführt worden seien.

Zimmer beharrt „Durom-Prothese nicht fehlerhaft“

Die Argumentation von Zimmer Biomet, dass das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell wegen fehlerhaften Einbaus der operierenden Ärzte versagt habe, wies das Gericht zurück. Erstens habe keine gültige Einbauanleitung vorgelegen und zweitens wäre bei der Konstruktion der Prothese ein funktionierender Einbau nur dann mit einer akzeptablen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten gewesen, wenn die Verbindung zwischen Schaftkonus, Adapterkonus und Großkugelkopf mit erheblicher Kraft intraoperativ hergestellt worden wäre. Diese aufzuwenden sei aber wegen der Gefahr einer Femurfissur (Bruch des Oberschenkenhalsknochens) in der Praxis nicht möglich gewesen

Weitere Infos

Anhörungen in Verfahren gegen Zimmer

Patientenveranstaltung der SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.: Klage gegen Zimmer. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren.

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Der Vorsitzende der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke begrüßt die Anwesenden und stellt den Referenten des Abends, RA Dr. Liebold, vor. Nach einer kurzen Einführung in das Thema berichtet Dr. Liebold  von den Anhörungen vor dem Landgericht Freiburg am 17. und 18. Mai 2018.

Powerpoint-Präsentation zum aktuellen Stand (Juni 2018) der Gerichtsverfahren.

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Urteil vom 24.02.17 verurteilt Zimmer

In seinem Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen: 6 O 359/10, gab das Landgericht Freiburg der Klage einer geschädigten Patientin Recht. Die Klägerin hatte gegen den Medizinproduktehersteller Zimmer wegen ihrer fehlerhaften Durom-Prothese geklagt. Nach ausführlicher Prüfung des Sachverhalts kam das LG zu der Einschätzung, dass die 2003 von Zimmer auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese fehlerhaft ist und nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen. In seinem Urteil stellt das Landgericht Freiburg fest, dass

  • die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese einen Konstruktionsfehler aufweist
  • ein Informationsfehler vorliegt
  • Arztverschulden nicht vorliegt
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen ist.

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US-Patienten klagen gegen Zimmer

Immer mehr Klagen gegen Zimmer in USA

Joe Saunders ist zugelassener Prozessanwalt in Kalifornien. In seinem Artikel „Zimmer Durom Hip Implant Lawsuits Continue“ beschreibt er den Stand der Verfahren gegen Zimmer in den Vereinigten Staaten.

Nach seiner Auffassung weist die Durom Kappenprothese von Zimmer ein fehlerhaftes Design auf, welches dazu führt, dass einer Vielzahl von Patienten die Prothese in einer schmerzhaften Re-Operationen wieder entfernt werden muss. Auf dem Markt ist das

Prothesenmodell seit 2006. Als die Versagensraten der Durom-Prothese immer weiter ansteigen, werden 2008 die ersten Klagen eingereicht. Daraufhin setzt Zimmer den Vertrieb 2008 für einige Wochen aus, um danach den Vertrieb mit zusätzlichen Hinweisen für Operateure zum Einbau der Prothese wieder aufzunehmen. 2010 wurden Verkauf und Werbung erneut eingestellt nachdem die zusätzlichen Hinweise für die Operateure keine Verringerung der Versagensrate der Durom-Prothese gebracht hatte. Ein offizieller Rückruf aus Sicherheitsgründen erfolgte wie in Deutschland auch in den USA nicht.

Zulassung ohne klinische Tests

Die Zimmer Durom Acetabular Komponenten (Metall Pfanne) und der Metasul Metallkugelkopf (femoral head) erhielt nach Saunders die Freigabe durch die Food and Drug Administration (FDA) im März 2006. Grundlage der Freigabe für die FDA sei die Bestimmung 510(k) gewesen, nach welcher die Inverkehrbringung eines Medizinprodukts ohne detaillierte Begutachtung durch die FDA und ohne Vorlage einer klinischen Studie möglich ist. Auch habe die FDA Zimmer nie aufgefordert, das Prothesenmodell vom Markt zu nehmen.

Ursache für das Versagen

Die Prothese versagt, weil sich die Pfanne im Beckenknochen mit der Zeit lockert und in der Folge wackelt.  Das verursacht erhebliche Schmerzen und schränkt die Beweglichkeit des Gelenks stark ein. Häufig entstehen durch Abrieb Schäden am Gewebe und dem noch vorhandenen Knochenmaterial.

Quelle

Prozesse in Deutschland dauern

In Deutschland klagen Betroffene gegen Zimmer seit 2010. Die von Zimmer mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragte Anwaltskanzlei Linklaters nutzt alle juristische Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die überwiegend betagten Patienten das Ende ihres Prozesses nicht mehr erleben oder vorzeitig entnervt und entkräftet aufgeben. Dabei könnte Zimmer mögliche Zahlungen, zu denen die Firma von deutschen Gerichten verurteilt werden könnte, aus der Protokasse bestreiten. Zu gering sind Schmerzensgeld und Schadensersatz in Deutschland, um abschreckend zu wirken.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Anders als den Vereinigten Staaten von Amerika sind Sammelklagen in Deutschland und Europa nicht möglich. Mit einer Sammelklage können sich Betroffene zusammenschließen und gemeinsam eine Kanzlei mit ihrer Vertretung beauftragen.  Dafür übernimmt die Kanzlei alle Risiken, den Mandanten entstehen keine Kosten. Entlohnt wird die Kanzlei durch einen prozentualen Anteil aus dem erstrittenen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld. In Amerika werden bei solchen Prozessen die Firmen oft zu Summen im mehrstelligen Millionenbereich verurteilt. Ein gewisser Prozentsatz dieser Summen ist für die Kanzleien immer noch wirtschaftlich und rechtfertigt das eingegangene Risiko. Bei den geringen Summen in Deutschland ist dies den Kanzleien nicht zuzumuten.

 

 

Klagerwiderung von Zimmer

Nachdem inzwischen mehrere Patienten Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer wegen fehlerhafter Hüftprothesen eingereicht haben, liegen nun die ersten Klageerwiderungen der Zimmer-Anwälte vor. Wort- und papierreich wird behauptet, dass die Durom-Prothese nicht fehlerhaft sei und kein erhöhter Metallabrieb entstünde.  Es wird betont, dass Abrieb bei jeder Prothese entsteht. So sei auch der Abrieb bei der Durom-Prothese normal und nicht zu vermeiden und dem Patienten im Vorfeld bekannt gewesen. Doch sollte erhöhter Metallabrieb entstanden sein, könne dieser nicht ursächlich für die gesundheitlichen Folgen bei den Patienten sein. Nicht geklärt sei darüber hinaus, ab wann von erhöhtem Abrieb gesprochen werden könne, da es keine Grenzwerte für Abrieb gebe.  Und sollte das Durom-Prothesenmodell nicht die Sicherheitserwartungen erfüllen, dann habe der Operateur die Prothese falsch eingebaut. Weiterlesen