DePuy Hüftskandal in Püttlingen

Vorsätzliche Körperverletzung?

Gegen zwei Ärzte des Püttlinger Krankenhauses wurden nun staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet. Der Vorwurf: obwohl ihnen bereits seit längerem bekannt war, dass die ASR-Prothesen der Firma DePuy schadhaft waren, implantierten sie munter weiter. 1.300 Patienten sind nun allein am Knappschaftskrankenhaus Püttlingen betroffen. Ob bei diesem Skandal eine Rolle gespielt hat, dass der Chefarzt maßgeblich an der Entwicklung dieser Prothese mit gewirkt hatte? Und dass er vielleicht eine Art „Kopfgeld“ pro eingesetzter Prothese vom Hersteller erhalten hat? Durchaus denkbar, bei der unverantwortlichen Praxis bei der Markteinführung von Medizinprodukten.

Schwierige Beweislage

Doch die Beweislage ist schwierig angesichts der fehlenden Bereitschaft zur offenen und ehrlichen Aussage bei den Profiteuren dieses Systems. Denn in Deutschland muss der geschädigte Patient beweisen, dass Ärzte, Hersteller oder Krankenhaus für seine Gesundheitsschädigung verantwortlich sind. Eine unhaltbare Situation, die dringend nach einer Beweislastumkehr schreit.

Mehr Informationen beim SR

In seinem Urteil vom 05.03.2015 – C-503/13 und C-504/13 (vgl. LG Berlin Urteil vom9.12.2008 – 5 O 467/07(vgl.: OLG Frankfurt 20.05.2010 – 1 U 99/9; OLG Hamm 26.10.2010 – I 21 U 163/08; LG Stendal 10.05.2012 – 22 S 71/11; OLGCelle Beschluss v. 23.102013 – 3 U 94/10; LG Potsdam 04.06.2014 – 3 O 284/10) hat der EUGH (Europäische Gerichtshof) festhestellt, dass ein Medizinprodukt bereits dann einen Fehler i.S.d. § 3 Abs. 1 ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) aufweist,

„wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, … berechtigter Weise erwartet werden kann.“
Beispiele für „typische“ Versagensraten:•< 1% bei Hüftendoprothesen•0,17% – 0,51 % bei Herzschrittmachern•< 10% – 12% bei Defibrillatoren (Elektrodenbrüche etc.)

(Quelle: https://medizinrechtsanwaelte.de/app/uploads/2017/06/01-J%C3%B6rg-Heynemann.pdf).