EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten

Wollen Patienten Ansprüche gegen den Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts anmelden, müssen sie die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten. Sind sie abgelaufen, verfallen alle Ansprüche.

Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 unter Verjährung:

(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Patienten, die im Loretto Krankenhaus in Freiburg zwischen 2003 und 2008 eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer implantiert bekommen haben, erhielten von der Klinik am 09.08.2009 eine Aufforderung zur Nachuntersuchung.  Eine Aufforderung zur Nachuntersuchung ist jedoch nach Auffassung der Durom-SHG kein Beleg, dass die Prothese fehlerhaft ist oder sein könnte. Sie beeinhaltet eine medizinische Sicherheitsüberprüfung, die eine Vielzahl von Gründen haben kann. Mit der Aufforderung des Loretto Krankenhaus zur Nachuntersuchung  beginnt die im Produkthaftungsgesetz genannt Frist von drei Jahren also noch nicht. Demnach ist im Jahr 2023 auch noch  keine Verjährung eingetreten.

Problem: Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Produktfehlers

Erst mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist amtlich, dass das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Firma Zimmer Biomet stets behauptet, dass die Durom-Prothese in Ordnung sei. Die Probleme, die Patienten mit der Prothese hätten, seien durch die falsche Operationstechnik der Ärzte verursacht, so der Hersteller.

Empfehlenswert ist immer ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, um die Verjährung zu prüfen. Ein Beratungsgespräch wird manchmal von der Rechtschutzversicherung übernommen. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen lohnt sich.  Die anwaltliche Beratung ist mit etwa EUR 250.- bis EUR 350.- aber finanziell durchaus überschaubar.

Hemmung der Verjährungsfrist

In § 12 Produkthaftungsgesetz steht weiter

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert wird.

Die Aufnahme von Verhandlungen müssen von beiden Seiten erklärt werden. Gehemmt wird die Verjährung auch, wenn der Geschädigte Klage vor Gericht einreicht. Da dieser Schritt jedoch bereits mit finanziellen Belastungen für den Klagenden verbunden ist, kann mit dem Verursacher eines möglichen Schadens auch eine Verlängerung der Verjährungsverzichts- bzw. Einredeverzichtserklärung vereinbart werden. Diesen müssen beide Seiten zustimmen und bedürfen der Schriftform.

Anwaltliche Vertretung empfehlenswert

Sind Patienten anwaltlich vertreten, wird der Anwalt normalerweise von sich aus aktiv, damit keine Verjährung eintritt. Aber sicher ist sicher: hat sich der Anwalt bis Oktober/November nicht gemeldet, sollte man Kontakt mit ihm aufnehmen und ihn auf eine drohende Verfristung ansprechen.

Patienten, die nicht anwaltlich vertreten werden, müssen selbst aktiv werden und entsprechende Schreiben an das Lorettokrankenhaus und an die Firma Zimmer richten. Mitglieder der Selbsthilfegruppe erhalten auf Anfrage ein Standardschreiben, das sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen.

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www.durom-hueftprobleme.de

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