Ansprüche gegen DePuy prüfen

Im Oktober 2010 veröffentlichte DePuy den Rückruf des ASR Hüftprothesenmodells. Der Artikel gibt Patienten mit einer ASR Hüftprothese von DePuy Tipps, wie sie ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller anmelden und durchsetzen können.

Um welche Hüftprothesen geht es?

Das ASR™ Hüftprothesensystem besteht aus folgenden Komponenten:

  1. dem Femurschaft, der in den Oberschenkelknochen eingesetzt wird
  2. dem Femurkopf, der mit dem Schaft verbunden wird
  3. der Hüftgelenkspfanne, in welche der Femurkopf eingefügt wird. Sie besteht aus Metall und ersetzt das natürliche Acetabulum (Hüftgelenkspfanne).

Das DePuy ASR™ Oberflächenersatzsystem besteht aus folgenden Komponenten:

  1. dem natürlichen Femurkopf, dem ein metallene Kappe aufgesetzt wird
  2. dem Acetabulum, welches durch die einteilige Schale ersetzt wird.

Alle Komponenten des ASR™ Hüftprothesensystems und des DePuy ASR™ Oberflächenersatzsystems sind von dem Rückruf der Firma DePuy betroffen.

Prüfen der persönlichen Situation:

Patienten mit einem Prothesenmodell von DePuy prüfen als erstes in ihrem Prothesenpass, ob sie ein ASR-Hüftsystem implantiert bekommen haben. Wenn ja, sollten sie ihren Arzt/das operierende Krankenhaus aufsuchen und

  1. Das Implantat mit Röntgenbild(ern) auf Sitz, Funktion, Osteolysen, … untersuchen lassen
  2. Blutuntersuchung auf Entzündungswerte (CRP) Leukozyten, Chrom-, Kobalt-, Titanmetallionen durchführen lassen.

Blutuntersuchungen auf Metallionen sollten von deutschen nach DIN EN ISO 151 189 zertifizierte Laboren durchgeführt werden. Ob bei der Blutentnahme dabei eine Spritze mit Metallkanüle oder Plastikkanüle verwendet werden sollte, ist strittig. In vielen Fällen wird dazu  geraten, Metallkanülen zu vermeiden.

Folgende Beschwerden werden bei erhöhten Metallionenwerten im Blut berichtet:

Schmerzen, Weichteilschwellungen, Bewegungseinschränkungen, Schmerzen in Rücken, Hüfte und Beinen, Sehstörungen, Zahnausfall, Schwächung des Immunsystems, erhöhter Leukozytenwert (u.U. Hinweis auf CLL), und andere. Ursachen können sein:

  1. Erhöhter Abrieb
  2. Lockerung des Implantats,
  3. falsche Position der Prothese
  4. Bruch des Knochens um das Implantat
  5. Ausrenkung des künstlichen Gelenks

Verjährungsfristen beachten:

Die Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 12 ProdHaftG ist zu beachten. Der Fristenlauf beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Geschädigte Kenntnis von einem möglichen Schaden oder Fehler seiner Prothese erlangt hat oder hätte erlangen können. Zwar wird man davon ausgehen können, dass in vielen Fällen die Kenntnis erst mit dem Rückruf 2010 vorlag und damit Fristende der 31.12.2013 wäre, jedoch ist immer eine Einzelfallprüfung hilfreich. Anzuraten ist, dass sich Geschädigte bis zur Einreichung einer Klage regelmäßig Verjährungsverzichtserklärungen von der Firma DePuy und/oder dem Krankenhaus geben lassen. Soweit Kranken- und Pflegekassen der avisierten Abwicklungsvereinbarung mit der Firma DePuy beitreten werden, ist die dort vereinbarte vertragliche Regelung zur Verjährung maßgeblich.

Richtiges Vorgehen:

Erst nach juristischer Beratung durch einen Anwalt sollten betroffene Patienten im Rahmen der Schadensersatz- und Schmerzensgeldregulierungen Verpflichtungserklärungen abgeben bzw. Formulare der Firma DePuy unterschreiben. Der vorzeitige Verzicht etwa in einer Abfindungserklärung kann zu hohen Verlusten führen, da für Spätfolgen Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzansprüche in der Regel dann nicht mehr durchsetzbar sind.

Explantate sollten nicht an die Firma DePuy herausgeben werden, sondern bei den Betroffenen verbleiben, da sie eventuell als Beweismittel für eine spätere Schadensregulierung benötigt werden.

 Was kann gefordert werden?

DePuy muss den Patienten die nach Bekanntwerden der möglichen Fehlerhaftigkeit des Produkts entstandenen Kosten ersetzen. Dazu gehören alle Kosten, die nicht durch die Krankenkasse abgedeckt wurden oder werden. Da auch die Krankenkassen durch die zusätzlich entstandenen Kosten Ansprüche gegenüber DePuy haben und diese wohl auch einfordern werden, ist es sinnvoll, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, welche Schritte dort unternommen wurden oder noch unternommen werden. Die Krankenkassen beraten den Patienten gegebenenfalls auch. Im Blick sollte man als Betroffener jedoch stets behalten, dass die Kassen eigene Interessen verfolgen, die nicht immer mit denen des Patienten identisch sein müssen.

Zusätzlich zum Ersatz der entstandenen Kosten müssen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geprüft werden. Dies sollte mit einem Fachanwalt für Medizinrecht geklärt werden. Da DePuy das Produkt vom Markt genommen und signalisiert hat, die Forderungen anzuerkennen, könnte ein Beratungsgespräch ausreichen, Der Anwalt sollte die Forderungen dann auch auf seinem Briefkopf und juristisch begründet an DePuy übermitteln. Die Anwaltskosten müssten in diesem Falle wohl auch von DePuy übernommen werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes richtet sich nach dem Einzelfall. Da sich die Höhe an den Summen orientiert, die von Gerichten in der Vergangenheit gewährt und die Urteile an den Summen, die in der Vergangenheit zugesprochen wurden, stagniert die Höhe der Schmerzensgeldsummen auf erschreckend niedrigem Niveau. In einigen Fällen gebrochener Hüftprothesen wurden Schmerzensgelder in Höhe von 17.000,00 € bis 55.000,00 € je nach Schaden- und Heilungsverlauf zugesprochen. Unabhängig davon ist ein möglicher Schadensersatz zu prüfen.

Celler Schmerzensgeldtabelle

Allgemein wird nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse davon ausgegangen, dass die ASR-Systeme fehlerhaft im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) sind.

Weitere Informationen:

Regressmanagement Medizinprodukte
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e.V. (MDS)
Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen-Bredeney
Telefon: 0201 8327-243
Fax: 0201 8327-3243
E-Mail: c.mende@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de

6 Kommentare
  1. Marianne Dxxx
    Marianne Dxxx sagte:

    Ich habe meine Erste Hüftprotese 2006 kurzschaft erhalten und musste sie 2009 erneuern lassen und Eine halbes Jahr später kam der Rückruf beide von De Puy meine Werte sind sehr hoch über 30 gehe alle Jahr einmal zum bluttesst aber ich bin gefallen 2012 und mir das dabei das Becken gebrochen und das wächst nicht richtig zu sammen ich habe Angst vor einer Operation das ich im Rollstuhl lade an wem kann ich mich wenden Anwälte sind zu teuer ich bin seit drei Jahren in Rente bin 66 Jahre wenn jemand Auskunft weiß bitte melden L g m Dr

    Antworten
  2. Renate Kxxx
    Renate Kxxx sagte:

    Habe am 27.01.2015 in der SchönKlinik in Hamburg eine Knie Endoprothese der Firma DePuy eingesetzt bekommen. Aufgrund ständiger Schmerzen und einer Lockerung der Prothese wurde sie mir am 11.05.2016 entfernt und zunächst durch einen Platzhalter ersetzt.
    Sind Probleme bei Knie Endoprothesen der Firma DePuy bekannt?
    Bin gespannt, von Erfahrungen zu hören. Renate Kxxx

    Antworten
    • Angelika
      Angelika sagte:

      Hallo renate,
      habe 2008 ein DePuy Knie bekommen, hatte nach OP immer Probleme mit Reizungen, Schwellungen, Schmerzen beim Laufen. Mein Arzt hatte mir angeboten, die Prothese durch eine Titanbeschichtete ersetzen zu lassen. Das habe ich bis heute abgelehnt, da ich Schauergeschichten von Patienten erlebt habe, die ihre Prothese verloren haben. Ich gehe 3x die Woche zum Schwimmen, fahre viel Fahrrad, kann aber nur 1x/Woche ca. 2 Stunden laufen, stehen ist auch schlecht. Ich habe mich damit inzwischen abgefunden. Alle ärztl. Behandlungen haben nichts gebracht, ab und zu muss ich mal 1-2 Voltaren Resinat nehmen, dann geht es wieder eine Weile. Ich habe mir keine zementierte Prothese einsetzen lassen, wegen Angst vor Lockerung. Ich hoffe dass meine Prothese noch viele Jahre hält.
      Liebe Grüsse
      Angelika

      Antworten
  3. Kxxx, Klaus-Dieter
    Kxxx, Klaus-Dieter sagte:

    Hallo,
    nur soviel zum Thema Ansprüche.
    Ich klage schon 4 Jahre ,und nun der erste Gerichtstermin 01.2015.
    Wurde schon wieder Notoperiert,und leide schwer!
    Bei noch mehr Infos bitte persönlich!

    MFG
    Klaus

    Antworten
  4. Sienczak
    Sienczak sagte:

    Hallo Habe 2010 die zweite hüft protese bekommen von Peter Brehm
    Februar 2014 ist die metalische teil abgebrochen, in der stelle wo
    schraube verbindet die teile.03,03,2014 erfolgte die 3-te Op.Jetzt
    2 momate nach op.setze in Rolstul warte bis die Knochen werden fest
    um si belasten.
    Sienczak R

    Tel.0202 2623183
    Wuppertal 04 April 2014

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  5. Pxxx Karl-Heinz
    Pxxx Karl-Heinz sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ich habe heute am 14.11. von der TK ein Schreiben bekommen, das die Hüftprothesen von der Firma DePuy ASR fehlerhaft sind. Leider bin ich davon auch betroffen und zwar in doppelter Hinsicht.Im Jahr 2005 wurde mir ein Hüftgelenk implantiert, welches nach 4 Wochen auf Grund eines Materialfehlers gebrochen war. Dann wurde mir nach sechs sehr schmerzhaften Tagen im Krankenhaus ein neues Hüftgelenk eingesetzt und erfahre nun heute das dieses auch fehlerhaft ist. Beide sind von der gleichen Firma. Meine Chromwerte im Blut liegen über 12mg, also sehr grenzwertig wie mein Arzt mir mitteilte. Von den Schmerzen die ich die ganzen Jahre habe ganz zu schweigen. Wie soll ich weiter vorgehen? Können Sie mich dabei beraten und helfen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Karl-Heinz Pxxx

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