Prothesen der Hersteller Zimmer-Biomet, DePuy, McMinn und anderen

Oberschenkelschmerzen nach Hüft-TEP

Nach der Operation sind die Schmerzen weg. Man fühlt sich gut, die Leidenszeit vor der OP scheint vorbei. Doch dann kommen die Schmerzen wieder. Immer mehr Patienten klagen kurz nach ihrer Hüft-TEP über Schmerzen im Narbenbereich, in der Leiste oder über Oberschenkelschmerzen. Oft einhergehend mit Bewegungs- und Belastungsschmerzen. Und das Bewegungsbild wird zunehmend hinkend, es besteht erhöhte Sturzgefahr. Wodurch können die Probleme verursacht werden?

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M6 kam schon fehlerhaft auf den Markt

Die M6 Wirbelsäulenprothese kam bereits fehlerhaft auf den Markt. Das berichtet Christophe, der den Blog für Betroffene führt. Er und seine Mitstreiter kämpfen wie die Durom- oder ASR-Patienten für Gerechtigkeit und gegen die mafiösen Strukturen bei Medizinprodukten. Doch allen steht die übermächtige Phalanx der Medizinproduktehersteller gegenüber. Im Gegensatz zu den betroffenen Patienten verfügen die Hersteller über unbegrenzte Finanzmittel, kriminelle Energie und rücksichtslose Skrupellosigkeit.

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Keine Hilfe bei Schmerzen

Patienten mit einer fehlerhaften Hüftprothese leiden oft an dauerhaften Schmerzen. Grund ist der durch die Metall-auf-Metall-Hüftprothese (MoM -Hüftprothese) verursachte Metallabrieb. Bei Patienten, die ein Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten hatten, befinden sich auch nach einer Re-Operation giftige Chrom- und Kobaltionen im Gewebe. Auf diese reagiert der Körper. Er erkennt den Chrom- und Kobaltabrieb als schädlich und bekämpft ihn. Der ständige Kampf gegen die Eindringlinge stresst das Gewebe. Muskeln und Sehnen werden angespannt, verkürzen sich. Dadurch erhöht sich der Druck auf die einzelnen Prothesenteile. Dies erschwert die Beweglichkeit der Hüfte. Die Folgen sind eine weiter zunehmende Spannung und Verkürzung von Muskeln und Sehnen. Ein Teufelskreis, der zu stetig zunehmenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Weiterlesen

Schmerzen nach Hüft-TEP / Hüft-OP

Vorbemerkung: Wir verwenden die Ausdrücke TEP (Totalendoprothese) und OP (Operation) synonym.

Auch nach einer erfolgreichen Hüft-TEP Operation sind Schmerzen um das Hüftgelenk normal. Die durch die Operation durchtrennten Muskeln, Sehnen und Nerven müssen wieder zusammen wachsen, Reizungen müssen abklingen und Schwellungen müssen sich zurück bilden. Viele Patienten machen dabei die Erfahrung, dass die Schmerzen nach der OP besser zu ertragen sind als die Schmerzen, die sie vor der OP hatten. Dennoch kann es sowohl während als auch nach der Operation zu Komplikationen und somit zu Schmerzen kommen. Bei langanhaltenden Schmerzen könnte eine Multimodale Schmerztherapie helfen.

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Unerkannte Krankheiten bei Metallabrieb

Der Abrieb von MoM Prothesen vergiftet den Körper der Betroffenen. Doch wie der Körper gegen den Abrieb reagiert, ist von der individuellen Disposition abhängig. Bei Umfragen der Durom-SHG konnte zwar eine Häufung der Nennungen bei den gesundheitlichen Beschwerden festgestellt werden, doch sind die Krankheitsbilder so divers, dass unterschiedliche Fachärzte dafür zuständig wären. Eine ärztliche Fachrichtung, die sich mit dem Grundproblem „Metallabrieb“ befassen und nicht nur auf Einzelsymptome schauen würde, gibt es nicht. So bleiben die Versuche der Behandlung von Einzelsymptomen wenig nachhaltig und häufig erfolglos.

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M6 Patientenbeschimpfung

Die Firma Spinal Kinetics, ein Unternehmen von Orthofix, preist die M6 Bandscheibenprothese immer noch als optimale Lösung an. Spinal Kinetics weiß, dass ihre M6 Bandscheibenprothese bei vielen Patienten bereits unsägliches Leid verursacht hat. Dies scheint von den Firmen-Verantwortlichen jedoch niemanden zu interessieren. Im Gegenteil! Ärzte, die eng mit Spinal Kinetics zusammenarbeiten und viele der M6 Prothesen implantiert haben, beschimpfen Betroffene nun als „Feiglinge, die anonym Lügen verbreiten“ würden. Die M6 Selbsthilfegruppe muss sich nun nicht nur gegen den Hersteller der Schrottprothese wehren, sondern auch gegen die infamen Anschuldigen von Ärzten. Man denkt immer, es könne nicht schlimmer kommen. Doch schlimmer geht offensichtlich immer.

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Neue Studie warnt vor M6 Prothese

Am 12. Januar 2022 warnten Ärzte im „European Spine Journal“ vor der Bandscheibenprothese M6. Die Autoren Mathew Scott-Young, Evelyne Rathborne und Laurien Grierson hatten die kurz- und mittelfristigen Folgen nach der Implantation einer Bandscheibenprothese untersucht. Ihre Ergebnisse sind erschreckend. In ihren Schlussfolgerungen schreiben sie:

There is a concerning midterm failure rate related to ultra-high-molecular-weight-polyethylene wear-induced osteolysis in the M6-C. Patients implanted with the M6-C prosthesis should be contacted, informed, and clinically and radiologically assessed.

Die Studie warnt ausdrücklich vor Abrieb der Polymere der M6, der zur Osteolyse an den Wirbeln führen kann und nachweislich bereits geführt hat. Die Wissenschaftlicher rufen die Ärzte auf, alle Patienten mit einer M6 hinsichtlich der Gefahren durch Osteolyse zu untersuchen, weil es zu einem Verrutschen der M6 kommen kann. Das könnte gravierende Schäden an der Wirbelsäule verursachen.

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Diese Kliniken erhielten Durom-Prothesen

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kliniken, die das inzwischen als fehlerhaft erkannte Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothesenmodell bekommen und somit wohl auch in Patienten implantiert haben, offiziell über die Fehlerhaftigkeit der Prothese informiert werden. Denn auch heute noch melden sich ahnungslose Betroffene mit typischen Symptomen, die durch die Metall-auf-Metall (MoM) Durom-Prothese verursacht werden. Erst von der Durom-SHG erfahren sie die Ursache ihrer Leiden und erhalten Hinweise, wie sie damit umgehen können. Das ist ein Skandal!

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Metallabrieb im Knochen

Metallabrieb wurde auch in Knochen von Patienten festgestellt. Der giftige und krebserregende Abrieb breitet sich im ganzen Körper aus.

BGH zu ärztlicher Aufklärungspflicht

Der BGH hat ein für Patienten hilfreiches Urteil zur Aufklärungspflicht von Ärzten gesprochen. Am 18.05.2021 verkündete der 6. Zivilsenat des BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 401/19 richtungsweisende Leitsätze zur Aufklärungspflicht von Ärzten. Demnach gelten für medizinische Behandlungsmethoden, die nicht oder noch nicht allgemein anerkannter Standard sind, erhöhte Anforderungen. Im 1. von 4 „Amtlichen Leitsätzen“ zur Beginn des Urteils schreibt der BGH:

Bei der Anwendung einer (noch) nicht allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsmethode sind zur Wahrung des Selbstbestimmungsrecht des Patienten erhöhte Anforderungen an dessen Aufklärung zu stellen. Dem Patienten müssen nicht nur das Für und Wider dieser Methode erläutert werden, sondern er ist auch darüber aufzuklären, dass der geplante Eingriff nicht oder noch nicht medizinischer Standard ist. Eine Neulandmethode darf nur dann am Patienten angewandt werden, wenn diesem zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt. (BGH Urteil vom 18.05.2021 Amtliche Leitsätze 1.)

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