Auf dieser Plattform finden Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer oder einer ASR Hüftprothese von DePuy Informationen und Hinweise. Sie können Erfahrungen austauschen und Fragen stellen. Allein der Durom Prothesentyp der Firma Zimmer wurde in den Jahren 2003 bis 2008 im Loretto Krankenhaus in Freiburg über 1000 Patienten implantiert. DePuy Betroffene gibt es in Deutschland über 5.500.
Auch 2018 hat die SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. von vielen Menschen Hilfe und Unterstützung bekommen. Dafür danken wir ganz herzlich.
Ganz besonders danken wir den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen der betroffenen Patientinnen und Patienten für ihren Einsatz und ihre Ausdauer. Ohne ihre Bereitschaft, sich der komplexen Materie anzunehmen, sich in die schwierigen Themen einzuarbeiten, wären die ersten Erfolge vor dem LG Freiburg nicht möglich gewesen.
Danken möchten wir auch all jenen, die unsere Arbeit mit ihrem Mitgliedsbeitrag und ihrer Spende unterstützen und die uns durch ihre Rückmeldungen und ihr Vertrauen in unserem Bemühen bestärken, den Hersteller der Durom-Hüftprothese nicht aus seiner Verantwortung zu entlassen.
Mit den ImpantFiles und den daraus folgenden Berichten in den Medien ist es gelungen, das Thema der Sicherheit von Medizinprodukten zumindest eine Zeit lang in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Wir sind dem Rechercheverbund Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR und den beteiligten Journalistinnen und Journalisten sehr dankbar für ihre Arbeit und ihr Interesse an diesem Thema. Die breitgestreute Berichterstattung legte den Finger in die von uns seit langem beanstandeten Zulassungsverfahren und mangelhaften Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, Freunden, Unterstützern und Förderern ein frohes Weihnachtsfest, erholsame und ruhige Tage und für 2019 wenig Schmerzen, viel Gesundheit
Den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Industrie und Politik wünschen wir die Einsicht, dass bei der Patientensicherheit vieles im Argen liegt. Wir wünschen ihnen die Bereitschaft und den Mut, für Chancengleichheit zwischen Herstellern und Betroffenen von fehlerhaften Medizinprodukten zu sorgen indem sie die Patientenrechte stärken!
Hanspeter Hauke
Bis 01.12.2018 gingen über 156 Anfragen per Mail und Telefon bei der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-hüftprothsese e.V. nach der Veröffentlichung der ImplantFiles durch den Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung ein. Das spiegelt ein hohes Maß an Verunsicherung wider. Es zeigt aber auch, dass die Ergebnisse der Recherchen von vielen Betroffenen wahr genommen werden. Hoffentlich erreichen sie auch die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft.
Die meisten Patienten wollten Auskunft über das ihnen implantierte Prothesenmodell und ob für dieses Probleme bekannt seien. Manche beschrieben ausführlich gesundheitliche Beeinträchtigungen, die nach der Hüft-TEP aufgetreten seien. Sie wollten wissen, ob diese möglicherweise vom implantierten Prothesenmodell verursacht wurden. Auch die Frage nach dem geeigneten Prothesenmodell für eine anstehende Operation wurde des öfteren gestellt. Hierzu gibt es Hinweise und Antworten auf den Seiten der Süddeutschen Zeitung.
Wurde eine MoM (Metall-auf-Metall) Hüftprothese implantiert, können nach der Überprüfung durch Röntgenbilder, nach einer eventuellen Szinzigrafie auch die Chrom- und Kobaltwerte im Blut oder Blutserum analysiert werden, zum Beispiel im Medizinischen Labor in Bremen (https://www.mlhb.de).
Grundsätzlich kann die SHG weder juristische noch medizinische Beratungen durchführen. Wir geben eigene Erfahrungen und die anderer Patientinnen und Patienten weiter und können so Hinweise zu bestimmten Fragestellungen geben. Letztendlich sollten für detaillierte Auskünfte Fachanwälte für Medizinrecht und Fachärzte aufgesucht werden.
Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Die SHG ist eine als Verein organisierte Selbsthilfegruppe von betroffenen Patientinnen und Patienten. Der Vorstand und alle Aktiven arbeiten ehrenamtlich, unentgeltlich und in ihrer Freizeit. Sie bemühen sich, Betroffene zu unterstützen und zu informieren und zu einem regen Erfahrungsaustausch beizutragen.
Viermal hat das Landgericht Freiburg inzwischen in Verfahren von Betroffenen gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese entschieden. Vier mal wurde die Firma Zimmer Biomet zur Zahlung von Schmerzensgeld in 5-stelliger Höhe verurteilt. Und die Begründungen des Gerichts lassen keinerlei Zweifel aufkommen: Die 2003 von Zimmer Biomet in Verkehr gebrachte Hüftprothese ist fehlerhaft und den Verantwortlichen der Firma waren die von dem völlig neuen und innovativen Prothesenmodell ausgehenden Gefahren vor Markteinführung bekannt. Dennoch wurden die notwendigen und möglichen Tests nicht durchgeführt. Einen Arztfehler bei der Implantation schloss das Gericht aus.
Entgegen aller Gutachten und bisheriger Urteile behauptet Zimmer Biomet immer noch, dass ihre Hüftprothese fehlerfrei sei. Und so legt sie Rechtsmittel nach Rechtsmittel ein, um die Prozesse auch nach inzwischen 9-jähriger Verfahrensdauer zu verzögern. Weitere der überwiegend älteren Betroffenen werden deshalb das Ende der Prozesse nicht mehr erleben. Vielleicht ist dies das Ziel der Verzögerungsstrategie von Zimmer Biomet: Denn jeder verstorbene Patient könnte Zimmer Biomet die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz ersparen. Eine zynische und menschenverachtende Vorgehensweise. Solange die Urteile nicht rechtskräftig sind kann Zimmer Biomet entgegen der Faktenlage und des gesunden Rechtsempfindens weiterhin behaupten, die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese sei fehlerfrei. Moralisch kann ich dieses Verhalten jedoch nur als menschenverachtend und verwerflich bezeichnen.
Hanspeter Hauke
Seit Jahren weist die Selbsthilfegruppe darauf hin, dass die Höhe der von den Gerichten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder zu gering sind. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin hat bereits im Jahr 2016 gefordert, das Schmerzensgeld den tatsächlich erlittenen Schmerzen entsprechend festzusetzen.
Anlass für den Hinweis ist das Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese vom 15.10.2018, in welchem den Klägern ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000.- zugesprochen wurde. So erfreulich das Urteil und die Urteilsbegründung für die Betroffenen grundsätzlich sind, wird die Höhe des zugemessenen Schmerzensgeldes keine abschreckende Wirkung bei Herstellern von Medizinprodukten entfalten. Solange es sich für Firmen wie Zimmer Biomet offensichtlich rechnet, mögliche Auswirkungen eines Implantats ohne Wissen des Patienten in vito zu testen und deshalb wie vom Gericht in diesem Fall festgestellt auf eine ausführliche und umfassende Testung vor Markteinführung zu verzichten, leisten die Urteile gegen Hersteller von fehlerhaften Medizinprodukten keinen Beitrag zu einem verbesserten Patientenschutz.
Wir als Selbsthilfegruppe sind der Auffassung, dass die in Deutschland zugesprochenen Summen zu gering sind und weder Hersteller veranlassen, vor Markteinführung eines Produktes die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen noch Betroffene angemessen für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtungen entschädigen. Das System der Listen wie der Haks-Liste beruht im wesentlichen auf der Sammlung der von Gerichten zugesprochenen Summen. Die Gerichte wiederum berufen sich bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes auf die in den Listen aufgeführten Beträge.
Die SHG würde es sehr begrüßen, wenn Umfang und Funktion von Schmerzensgeld im Sinne von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski grundlegend überdacht und diskutiert werden würde. Gerne leisten wir hierzu auch weiterhin einen Beitrag.
Hanspeter Hauke
Vorsitzender SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.
Thema beim Gespräch der Vorsitzenden der Selbsthilfegruppe (SHG) Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. Hanspeter Hauke und Manfred Mamber mit dem Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner war neben Fragen des Patientenschutzes Informationen zur geplanten Musterfeststellungsklage. Die Vorsitzenden der SHG berichten, dass für viele Patienten das Risiko und die Kosten zu groß sind, gegen den Hersteller der fehlerhaften Hüftprothesen, die allein im Loretto-Krankenhaus über 1000 mal implantiert wurde, zu klagen. „Leider kommt die Musterfeststellungsklage für die Betroffenen in diesem Fall zu spät“, so Fechner. „Wir als SPD haben jedoch bereits vor Jahren versucht, die Musterfeststellungsklage im Bundestag einzubringen, wurden jedoch von der CDU und der Kanzlerin blockiert“, so Fechner weiter.
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