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Zimmervorstand verdient 16,4 Mio

Bryan Hanson, Chef des amerikanischen Prothesenherstellers Zimmer Biomet, hat 2022 ein Jahresgehalt in Höhe von 16,4 Millionen US Dollar, umgerechnet 14.858.400.000,00 Euro eingestrichen. Gleichzeitig speist der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffene Patienten mit 25.000.- EUR für ihr lebenslanges Leiden ab. Gipfel der Unverschämtheit: Eine ältere Patientin hatte rechts und links die fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen. Sie musste wegen Metallosen, Osteolysen und nekrotischem Gewebe zweimal re-operiert werden. Eine weitere Operation wurde ihr von Chirurgen dringend angeraten. Doch durch die stzändigen Belastungen der Operationen ist ihr Herz geschädigt. Eine weitere Operation würde sie wohl nicht überleben. Ohne Rollator kann sie nun nicht einmal nehr kurze Strecken zurücklegen. Die Anwälte des Hersteller der Durom-Prothese haben ihr einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen: 5.000.- EUR. Nimmt sie diesen Vergleich nicht an, drohen die Anwälte mit einem jahrelangen Prozess.

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BGH: Zimmer Biomet muss zahlen!

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 die Beschwerde von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Patienten Recht gegeben und die Firma zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Beschwerde der Zimmer-Anwälte vor dem Bundesgerichtshof gerichtet.

Der Kläger hatte im Loretto Krankenhaus eine fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten. Die Anwälte der Firma hatten seit Prozessbeginn im Jahr 2010 versucht, mit allen juristischen Tricks ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Erfolglos, wie sich nun feststellen lässt. Denn mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfte das Urteil des OLG nun rechtskräftig werden.

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Lackschaden gegen Gesundheitsschaden

Ein Lackschaden am Auto ist deutschen Gerichten offensichtlich wichtiger als ein Gesundheitsschaden an Menschen . Das OLG Stuttgart hat nach einem Bericht der Badischen Zeitung vom 24.06.2020 einer Frau Schadensersatz in Höhe von EUR 2.400.- zugesprochen, weil Kinder des nahen Kindergartens Sand auf ihr geparktes Auto geschippt hatten. Man kann sich durchaus vorstellen, dass dadurch Kratzer am Lack entstanden sind. Das ist in der Tat ein Schaden, der durch die Kinder verursacht wurde und der für den zugesprochenen Betrag beseitigt werden kann. Soweit so gut.

Die Firma Zimmer Biomet bringt eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslanges Leiden und Gesundheitsschäden. Wie die Autofahrerin klagen die betroffenen Patienten vor Gericht gegen den Verursacher. Nach über zehnjähriger Verfahrensdauer stellt das Landgericht Freiburg fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

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Mafiöse Strukturen schaden Patienten?

Bei der Markteinführung neuer oder weiterentwickelter Medizinprodukte steht der Patient einer gut organisierten Interessengemeinschaft aus Herstellern, Krankenhäusern, Ärzten, Gutachtern und Labors gegenüber. Gegen diese Phalanx haben Betroffene kaum eine Chance. Wie die „Zusammenarbeit“ gegen die Interessen der Patienten funktioniert beschreibt Hanspeter Hauke in seinem Kommentar zu den bisherigen Erfahrungen beim „Freiburger Hüftprothesenskandal„. Weiterlesen