36% Fehlerquote bei ASR-Prothesen

Auch in den Vereinigten Staaten laufen Verfahren gegen Zimmer und DePuy wegen fehlerhafter Hüftprothesen. Die Urteile der amerikanischen Gerichte können leider nicht auf Deutschland übertragen werden. Auch ist es der Durom-SHG bisher nicht gelungen, die Erkenntnisse und Informationen über die Prothesenmodelle von den Gerichtsverfahren in Amerika zu erhalten. Dies wäre für deutsche Betroffene sicherlich hilfreich. Denn vor amerikanischen Gerichten ist die Position der Patienten stärker als in Deutschland. In den USA haben Kläger gegen einen Medizinproduktehersteller Anspruch auf Herausgabe von Konstruktions-, Vertriebs- und  medizinischen Unterlagen, in Deutschland gibt es diesen Anspruch nicht. Das schmälert die Chancen der Patienten vor deutschen Gerichten natürlich ganz erheblich.

Am 14.2.2013 wurde vor einem New Yorker Gericht das Verfahren gegen DePuy wegen Fehlerhaftigkeit der ASR Prothese mit der Zeugenbefragung fortgesetzt. Das Gericht zitierte Ergebnisse der von DePuy durchgeführten Studie aus dem Jahre 2011 bei ASR-Patienten.  Danach stellte sich die ASR-Prothese innerhalb von 5 Jahren bei 36% der Fälle als fehlerhaft heraus. Der Zeuge räumte ein, dass er selbst 66 ASR Hüftprothesen implantiert habe. 11 davon mussten nach kurzer Zeit bereits revidiert werden. (Kransky v. DePuy, BC456086, California Superior Court, Los Angeles County (Los Angeles)).

Im November 2013 wurden die Rechtstreitigkeiten zwischen den Betroffenen Patienten und dem Hersteller DePuy gegen Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2,4 Milliarden US Dollar eingestellt. Vorausgesetzt, das Gericht stimmt dem außergerichtlichen Vergleich der Parteien zu.

In Deutschland hoffen Betroffene nach jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf eine Entschädigungssumme in Höhe von zwischen EUR 25.000 und EUR 30.000.

In der Verhandlung sagte der vom Los Angeles Superior Court als Zeuge geladene Arzt und Chefentwickler der ASR-Prothese, dass er

„die Prothese nicht auf den Markt gebracht hätte, wenn ihm die hohe Versagensrate bewusst gewesen wäre“.

Das Gericht befragte den Zeugen zu der von DePuy im Jahre 2011 durchgeführten Untersuchung, die eine Versagensrate der ASR-Prothese von 36% innerhalb von 5 Jahren festgestellt hatte. Der Zeuge räumte ein, dass von den 66 ASR-Prohtesen, die er selbst  implantiert habe, 11 nach kurzer Zeit revidiert werden mussten (Kransky v. DePuy, BC456086, California Superior Court, Los Angeles County (Los Angeles).

Mehr als 12.000 Verfahren gegen DePuy in den USA

Bernstein Liebhard LLP, eine große Anwaltskanzlei in New York vertritt tausende von Betroffenen aus dem ganzen Land gegen DePuy und den Mutterkonzern Johnson&Johnson. Wie in Deutschland der Rückruf der Firma für die Prothese auch in den USA im Jahr 2010. Die Kanzlei rechnet mit dem Beginn der Verfahren vor dem United States District Court, Northern District of Ohio im November 2011 (In re DePuy Orthopedics Inc., ASR Hip Implant Products Liability Litigation, MDL 2197). Weitere Verfahren werden vor dem New Jersey’s Bergen County Superior Court auf den Weg gebracht werden.

Außergerichtlicher Vergleich

Johnson & Johnson die DePuy Orthopaedics Abteilung haben Zahlungen an die Betroffenen in Höhe von 2,5 Milliarden US-Dollar zugesagt. Damit sollen dann alle Ansprüche gegen die Firma abgegolten sein. Die Firma betont, dass die Vereinbarung für jene Patienten gilt, welche die im Jahr 2010 zurück gerufene ASR-Prothese implantiert bekommen hätten und vor dem 31.08.2013 re-operierten worden seien. Dies betrifft nach Auskunft von DePuy etwa 8.000 Verfahren, die gegenwärtig an verschiedenen Gerichten im ganzen Land anhängig sind. Die Anwaltskanzlei Bernstein Liebhard LLP prüft das Angebot. Es geht um einen Betrag in Höhe von durchschnittlich 250,000 US Doller für jeden Kläger. Da bei Sammelklagen in den USA das gesamte Prozessrisiko und sämtliche Kosten des Verfahrens die Anwaltskanzlei trägt, würde die Kanzlei etwa 50% der an den Kläger ausbezahlten Summe erhalten.

Hohe Versagensraten weltweit

In den USA war die ASR-Prothese im August 2010 zurückgerufen worden, nachdem offiziell eine Versagensquote von 12% innerhalb von 5 Jahren nach der Implantation festgestellt worden war. Firmeninterne Dokumente von Johnson&Johnson würden jedoch belegen, dass die Versagensarte bei über 37% lag. Nach Experten zeigt das australische Prothesenregister sogar eine Fehlerquote von 44%.

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