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Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) – Mogelpackung ohne Mehrwert!

Im April 2011 wurde das Deutsche Endoprothesenregister auf den Weg gebracht. „Wesentliche Grundlage für den Erfolg eines Registers ist aus Sicht der Industrie, dass es sich insgesamt um ein unabhängiges, bei der Fachgesellschaft angesiedeltes Register handelt und die ausgewerteten Daten durch die Sicherstellung der Neutralität eine entsprechende Aussagekraft haben“,  betont BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt auf der Pressekonferenz „Start des Endoprothesenregisters“ (Endoprothesenregister Deutschland – EPRD) am 6. April 2011 in Berlin. Ein Grund zur Freude für Patienten, die von fehlerhaften Hüft- oder Knieprothesen betroffen sind?

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Hinweise für DePuy Patienten

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. wurde als Interessengemeinschaft der für die von Hüft-TEP Operationen mit der Durom Großkopfprothese der Firma Zimmer Betroffenen in Freiburg gegründet.

Gerne untertsützt der Verein auch Patienten, die von ASR Hüftprothesen von De Puy betroffen sind. In letzter Zeit sind jedoch die sehr individuellen und persönlichen Einzelanfragen von DePuy Patienten so stark angestiegen, dass die ehrenamtlichen Kräfte dies nicht mehr leisten können. Einzelanfragen von Patienten können deshalb künftig im Rahmen der Informationslage nur noch individuell beantwortet werden, wenn der Betroffene auch Mitglied im Verein ist.

Für DePuy Patienten, die nicht Mitglied im Verein sind (Beitrittsformular) werden wir die Anfragen sammeln und in allgemeiner Form auf unserer Homepage beantworten. Hierfür haben wir einen speziellen Bereich eingerichtet, in dem Hinweise zu den in letzter Zeit häufig gestellten Fragen zu finden ist. Neu zum Beispiel zu erhöhten Metallwerten im Blut. Sinnvoll ist auch der direkte Austausch der Betroffenen untereinander. Nutzen Sie dazu die Möglichkeiten “Hinterlasse deine Nachricht” am Ende der jeweiligen Artikel. Hiermit können Patienten sich direkt austauschen. Der Vorstand des Vereins wird diese Diskussionen zu gegebener Zeit aufgreifen und notwendige Informationen einstellen.

Mit herzlichen Grüßen

Hanspeter Hauke

Vorsitzender Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese e.V.

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Umgang mit erhöhten Blutwerten im Körper

Umgang mit erhöhten Chrom-, Kobalt- und Titanwerten im Blut durch Metallabrieb

Regelmäßig erreichen uns Anfragen, wie mit den durch den Metallabrieb verursachten Chrom-, Kobalt- und Titanbelastungen im Körper umgegangen werden sollte.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass diese Stoffe wie Quecksilber und Blei den Organismus belasten und eventuell sogar das Nervensystem beeinflussen können. Wir weisen darauf hin, dass jeder Mensch anders auf diese Belastungen reagiert, wissen jedoch von Patienten, bei denen vor ihrer Re-Operation teilweise um ein Vielfaches erhöhte Werte festgestellt wurden. Die Symptome reichten von Kopfschmerzen, Hautausschlag, Haarausfall, u.a.m. Deshalb sollte sich jeder, der vorhandene Beschwerden in Zusammenhang mit erhöhten Metallwerte bringt, bei einem Arzt umfassend informieren und beraten lassen.

Referenzwerte

Bei Menschen ohne Metallabrieb durch künstliche Gelenke liegen die Referenzwerte von Chrom bei 0,4 Microgramm/Liter Blut, die von Kobalt 0,9 Microgramm und die von Titan 15,6 Microgramm bzw. 7,7 Microgramm/Liter im Blutserum. (Quelle:  http://www.mlhb.de/ Auf „Analysen“ klicken, auf „Komfort Suche“ klicken und den Begriff ins Suchfenster eingeben.)

Die Untersuchungen auf Chrom, Kobalt und Titan werden in größeren Laboren durchgeführt. Nicht alle können jedoch diese speziellen Werte erheben. Am besten spricht man seinen Arzt darauf an, der solche Untersuchungen veranlassen kann und auch die entsprechenden Labore kennt. Werden die Chrom-, Kobalt und Titanwerte auf Veranlassung des Arztes festgestellt sind sie medizinisch erforderlich. Die Kosten werden dann in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Ob die Ausleitungen oder andere Behandlungen übernommen werden, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Oft jedoch nicht. Am besten spricht man auch darüber offen mit seinem Arzt. Denn es ist wichtig, die Blutwerte auch nach einer ersten Ausleitung in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. In der Regel führt die Behandlung oder Ausleitung erst nach mehrmaligen Wiederholungen zum gewünschten Ergebnis.

Auswirkungen und Symptome

Symptome einer chronisch-toxischen Metallbelastung:
psycho- :
• Angstzustände, Depression, Psychosen
neuro- :
• Neuro-Destruktion, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndom, Gedächtnisverlust, Unfruchtbarkeit, M. Parkinson, M. Alzheimer
vegetativ :
• Burnout-Syndrom, unkontroll. Schweißausbrüche, Blutdruckschwankungen, Herzrhythmusstörungen
organisch:
• Nierenfunktionsstörungen, Leberbelastung, Herz- und Atmungserkrankungen, gastrointestinale Dysfunktionen
immunologisch:
• Immunsuppression, Entgleisung des
Säure-Basen-Haushalts, Autoimmunerkrankung, Krebs, Blockierung der Eigenregulation.
Weitere Informationen

Behandlung

Ausleitungen sollten regelmäßig wiederholt werden, weil nicht nur durch erhöhten Abrieb Metall-Ionen im Blut nachweisbar sind, sondern auch durch die normale Korrosion. Festgestellt werden können die Chrom-, Kobalt- und Titankonzentrationen im Vollblut oder im Urin.

Auch mit bestimmten Formen der Chelattherapie können Schwermetallvergiftungen behandelt werden. 
Grundsätzlich abzuraten ist jedoch von Selbsthandlungen.  Sprechen Sie sich mit dem Arzt oder Heilpraktiker ab.
Weitere Informationen

Behandlung nach der Methode von Dr. Klinghardt; Weitere Informationen

Behandlung mit Bentonit bzw. Zeolith bzw. Klinoptilolith oder Montmorillonith.

Es handelt sich dabei um eine spezielle Vulkanerde, die die Fähigkeit hat, Körpergifte zu binden bzw. die Schwermetall-Ionen zu mobilisieren. Um die Ausscheidung zu unterstützen und zu beschleunigen, kann man herkömmliche Abführmittel durch gemahlenen Flohsamen ersetzen, der dazu verhilft, dass Bentonit, Zeolith usw., welches die Schwermetall-Ionen gebunden hat, den Körper zu verlassen. Die erforderlichen Zutaten finden Sie alle im Netz und teilweise in Apotheken. Eine umfangreiche Ausarbeitung von Prof. Dr. Karl Hecht über Zeolith/Bentonit finden Sie hier: http://www.zeolith.org/Stellungnahme.pdf

Eine Ausleitung kann mit mineralischen und pflanzlichen Mitteln erfolgen, setzt allerdings eine gleichzeitige Auffüllung von Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen voraus und sollte immer in Absprache mit einem Arzt oder Heilpraktiker erfolgen. Das ist wichtig, denn bei jeder Art von Ausleitung werden auch lebenswichtige Stoffe  mit ausgeschieden.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die vorgestellten Behandlungsmethoden sind nicht alle wissenschaftlich bewiesen. Der Beitrag möchte betroffene Patienten anregen, sich mit dem Thema der Metallbelastung im Körper auseinander zu setzen und den für jeden einzelnen besten Weg zu finden. Sprechen Sie beim nächsten Arztbesuch deshalb dieses Thema an, lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich weiter. Schwermetalle im Körper können schwere Folgen nach sich ziehen, sowohl kurz- als auch langfristig.

Weitere Informationen: „Metallabrieb unproblematisch?“

24.07.2011, Till Abele

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ARD Bericht: Schrott im Körper

Auch in der Vergangenheit  haben bereits Tausende von Patienten künstlicher Hüftgelenke wegen fehlerhaften Prothesen gesundheiltiche Probleme erlitten. Re-Operationen wegen Material- oder Konstruktionsfehler waren in der Regel der einzige Ausweg.  “Wenn man jetzt von einer Implantationsrate von 300.000 Prothesen pro Jahr ausgeht, kann man sagen, dass sozusagen in einem Zeitraum von fünf Jahren ungefähr zehn Prozent der Prothesen versagen,“ so Rechtsanwalt Heynemann, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat. Bekannt waren die Probleme mit diesem Prothesenmodell im Ausland bereits im Jahre 2006. Rechtsanwalt Heynemann meint, dass DePuy es bereits damals weltweit hätte vom Markt nehmen müssen, also auch in Europa und Deutschland.

Das jetzt endlich auch in Deutschland vom Hersteller DePuy zurück gerufene Modell wurde als besonders modern und angeblich knochenschonend angepriesen. Erfahrenene und unabhängige Kliniken wie die Endo-Klinik in Hamburg haben es jedoch wegen mangelnder Erprobung nie eingebaut. Prof. Thorsten Gehrke, Ärztlicher Direktor ENDO-Klinik erklärt: “Ich würde das als marketinggetriebenen Hype bezeichnen. Marketinggetrieben nicht nur von der Industrie, die natürlich ihre Produkte an den Mann bringen will, verkaufen will, sondern auch aus der Sicht der Krankenhäuser und der Operateure.“

Link zum Film

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TK Hotline für DePuy Patienten

Die Techniker Krankenkasse hat für alle Patienten, die von der Rückruf Aktion der Hüftprothesenimplantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuybetroffen sind, eine Hotline ( 040 – 69 09-24 85) eingerichtet.

Kontakt:
TK-Pressestelle
Telefon 040 – 69 09-17 83
Fax 040 – 69 09-13 53
E-Mail pressestelle@tk.de

Weitere Informationen

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Erste Gerichtsverhandlung gegen Zimmer vor dem Landgericht Freiburg

Badische Zeitung vom 01.06.2011 

Freiburger Wochenbericht vom 01.06.2011

Kommentare zum Artikel in der Badischen Zeitung vom 01.06.2011:

Manfred Zorn 31. Mai 2011 – 20:45 Uhr
Da kann einem schon Angst und Bange werden! Fassen wir zusammen: Sündhaft teure Medizintechnik kommt mit einer “schwachsinnigen” Anleitung daher, also etwa so wie der 14,99 Euro Radiowecker vom Discounter. Was macht der Arzt? Er kann damit nichts anfangen, setzt sie aber trotzdem aufs Geratewohl ein, anstatt beim Hersteller zu protestieren. Der Patient ist der Dumme, die Schuldigen – Arzt UND Hersteller – stehlen sich aus der Verantwortung. Einen furchtbaren Medizinbetrieb haben wir in diesem Land!

Joachim Rosenstock 1. Mai 2011 – 20:50 Uhr
@Manfred Zorn
Einen wichtigen Mitspieler haben Sie noch vergessen – den Richter!
Der sagt gleich, kein Urteil in Aussicht und den Rest klärt die biologische Uhr??!!

Oliver Rosenstock 31. Mai 2011 – 21:16 Uhr
Da dürfte sich manch einer an die Sulzer Medica Unternehmensgeschichte, also die heutige Zimmer, erinnert fühlen; hat man doch bereits in 2002 USD 725 Mio. in den USA für eine Vergleich wegen fehlerhafte Gelenkimplantate gezahlt.

Michael Kühner 31. Mai 2011 – 21:17 Uhr
Was treibt unsere Verbraucherschutzministerin eigentlich den ganzen Tag?
Oder anders herum gefragt: Habe ich die ganzen Jahre Verbraucherschutzministerium falsch verstanden und es ist ein Ministerium, dass VOR den Verbrauchern schützt, nicht selbige selbst wie ich angenommen hatte?

Heinz Meister 31. Mai 2011 – 21:34 Uhr
Ich finde das Verhalten des Richters, so wie’s hier geschildert ist, skandalös und unakzeptabel.
Andererseits frage ich mich, warum nicht eine Stiftung der Frau finanzielle Sicherheit hinsichtlich der Prozeß- und Gutachterkosten gewährleisten kann?! Handelt sich’s bei der Klägerin um eine Freiburger Bürgerin, so sähe ich die Stiftungsverwaltung an erster Stelle gefordert. Es gibt aber auch noch andere Stiftungen, die sich den Bedürftigen kraft ihrer Satzung verpflichtet sehen (müssen). Nicht zuletzt sind die Krankenkassen gefragt und gefordert, die bestmögliche Nachfolgebehandlungen gewährleisten müssten.

Nikolaj Blasi 01. Juni 2011 – 02:23 Uhr
ähnlich gelagerter fall wie gestern mit der antibabypille:
der “otto-normal-bürger” (falls es den überhaupt gibt?!), zieht sowieso immer den kürzeren. ich wünsche der klägerin viel durchhaltevermögen und glück. möge doch eines tages die gerechtigkeit siegen.

Manfred Zorn 01. Juni 2011 – 08:53 Uhr
@ Nikolaj Blasi: “ähnlich gelagerter fall wie gestern mit der antibabypille”
Nein, das ist ganz sicher KEIN ähnlich gelagerter Fall!! Jeder medizinische Laie weiß, daß “die Pille” die Gefahr von Thrombosenbildung als Nebenwirkung ausdrücklich auflistet. Da wird eine Risikoabwägung durchgeführt; die statistische Wahrscheinlichkeit (1 von ….. Patienten) wird benannt und die geringe Wahrscheinlichkeit führt ja auch dazu, daß viele Frauen sich dafür entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß den Endoprothese-Patienten die richtigen, dramatischen Prozentzahlen möglicher Probleme genannt wurden. Wie auch – der Hersteller wusste es ja selbst nicht!

Bernice Bacheberle  01. Juni 2011 – 09:38 Uhr
Wahrscheinlich billig im Ausland gekaufte Ware, aber mit der Kasse bzw. dem Patienten die teuren Preise deutscher Markenhersteller abgerechnet. Man weiß das aus dem Herzklappenskandal.
Der größte Skandal bei medizinischen Kunstfehlern ist, dass kein Arzt die Verantwortung übernehmen will, obwohl alle Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Da halten alle gegen die Patienten zusammen, damit die Versicherungsprämie nicht angepasst wird und weil ein Fehler Konsequenzen in der Karriere hat. Entweder sind die Gesetze zu lasch oder die Richter sind nicht unabhängig! Die Gerichte könnten sich mal an den USA ein Beispiel nehmen, da gibt es Schmerzensgeld und das ordentlich.

Martin Zielich 01. Juni 2011 – 09:49 Uhr
@ Bernice Bacheberle
Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen oder BILDen Sie sich Ihre Meinung enfach so?

Herbert Pommerenke  01. Juni 2011 – 10:55 Uhr
Vielleicht ein Anstoß zum Nachdenken: Alle Gesetze werden von Juristen bearbeitet bevor sie beschlossen werden und hier liegt das Dillema. Im Eigeninteresse beinhalten alle Gesetze Lücken damit der Stand der Juristen gesichert ist. Gerade die Zivilprozessordnung lässt Tür und Tor geöffnet um Prozesse bis zum Nimmerleinstag zu führen und in den meisten Fällen zum Nachteil des Schwächeren! Nur das Kapital entscheidet letztendlich über Recht und Unrecht. In ganz wenigen Ausnahmefällen gibt es wirklich unabhängige Richter die sich z.B. dem Auflauf von Anwälten von Versicherungen und deren Rechtskonstruktionen widersetzen.

Michael Keller 01. Juni 2011 – 12:08 Uhr

Ohne die Forderungen der Betroffenen in irgendeiner Weise in Frage stellen oder das Leid schmälern zu wollen: Was wäre das für ein Rechtsstaat, Herr Pommerenke, wenn Ansprüche nur behauptet und nicht bewiesen werden müssten? Wenn etwa Ihr Nachbar nur behaupten bräuchte, wegen Ihrer Grillparty gestern krank geworden zu sein, einen Schaden erlitten zu haben und Sie müssten das dann widerlegen um Schadensersatzforderungen zu entgehen? Es gibt im Arztrecht ohnehin schon erhebliche Einschränkungen der regelmäßigen Beweislastverteilung, die kaum noch weiter ausgedehnt werden können, ohne unser Rechtssystem auf den Kopf zu stellen.
Richtig: Davon profitiert hier blöderweise der Hersteller, der trotz einer verdächtigen Häufung der Schadensfälle einfach – in jedem Einzelfall – die Kausalität zwischen Fehler und Schaden bestreiten und zudem auf individuelle Einbaufehler als mögliche Reserveursache verweisen kann; das eröffnet eben das Feld für die Gutachter und wird von den Betroffenen als ungerecht empfunden. Würde aber nicht jeder vernünftige Beklagte in der Position der Fa. Zimmer versuchen, sich so gut wie möglich zu verteidigen? Es ist auch völlig richtig, wenn der Richter falsche Erwartungen an ein schnelles Verfahren dämpft. Ein nicht abgesprochenes Einlenken der Beklagten und/oder der Klinik als Streithelfer schon vor der Beweisaufnahme würde nämlich zum Verlust der eigenen Ansprüche gegen die jeweilige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Schuldanerkenntnis als Obliegenheitsverletzung) und zudem unausweichlich zu Rückenwind für eine enorme Zahl von Folgeansprüchen (170 < x < 770 Betroffene) führen – auch wenn das Bestehen einer Rechtspflicht im Anerkenntnis oder im Vergleich bestritten wird. Wenn überhaupt werden die Versicherungen wohl allenfalls einem Vergleich unter Einbeziehung der Klinik und möglicherweise einer größeren Zahl von Betroffenen zustimmen.
Anders als etwa Frau Bacheberle meint, werden in vergleichbaren Fällen übrigens auch in den USA höchst selten Urteile gesprochen. Normalerweise kommt es zu einem Vergleich unter allen Beteiligten, die sich einer “class action” angeschlossen haben. Eine solche Klageart gibt es in Deutschland – zurecht – ohnehin nicht und auch für eine subjektive Klagehäufung auf Klägerseite fehlen die Voraussetzungen, da eine in allen Fällen identische Ursache gerade nicht sicher feststeht und die verbindliche Klärung dieser Frage den Prozess noch viel stärker verzögern würde. Zudem enthalten die in den USA zugesprochenen bzw. verglichenen “nicht zu knappen” Beträge auch Anteile eines Strafschadensersatzes (“punitive damages”), der unserem Rechtssystem fremd ist (deshalb hat etwa Stella Liebeck – zunächst – 2,7 Mio USD Strafschadensersatz zugesprochen bekommen, weil sie sich im Auto heißen Kaffee über die Beine geleert hat und auf dem Becher kein Warnhinweis aufgedruckt war – finden Sie das richtig?).
Es ist auch unklar, Herr Meister, weshalb der Staat (die Stadt, eine Stiftung etc.) einspringen sollte, um die Klage zu finanzieren – die Kl. ist ja offenbar durchaus rechtsschutzversichert und auch ansonsten sehe ich keine Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Klägerin anders als etwa bei Schadensersatzprozessen nach Verkehrsunfällen individuell zu unterstützen.
Schließlich sehe ich nicht, Herr Kühner, was ein “Verbraucherschutzministerium” Vernünftiges tun sollte, um die Probleme bei der Rechtsverfolgung zu beseitigen. Soll es per Dekret die Fa. Zimmer zur Zahlung verpflichten? Soll es ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Beweislast für ihre Entlastung einseitig den Herstellern aufbürdet, die dann natürlich zur Risikovorsorge die Preise massiv erhöhen müssten und so den ohnehin sauteuren Eingriff (die Fallkostenpauschale für eine TEP in der GKV lag einmal bei ca. 8500 €) für gesetzlich Versicherte endgültig unfinanzierbar machen?

Herbert Pommerenke 01. Juni 2011 – 12:57 Uhr

Herr Keller sind Sie Jurist?
Welche Beweise wollen Sie noch? Schließlich handelt es sich um nicht nur Eine, sondern um sehr viele Patienten mit selbigem Schaden!

Th. Heussmann  01. Juni 2011 – 12:58 Uhr

Das BZ-Kommentatoren-Industrie-Bashing geht in die nächste Runde.
Herr Zorn, können Sie sich vorstellen, dass eine ärztliche Kapazität auf dem Gebiet der Endoprotetik für sich auch durchaus mal in seiner selbstverliebten Art herausnimmt, die Prothesen nach seinem “Gusto” und nicht streng nach Anleitung einzusetzen? Schließlich ist er der Experte auf dem Gebiet. Und seien Sie sich sicher, dass eine Anleitung für die Implantation eines Medizinprodukts aus einem zertfizierten Unternehmen eine andere “Qualität” als die eines Radioweckes erfordert.
Herr Rosenstock, die Implantate aus dem mit einem Vergleich abgeschlossenen Verfahren waren nicht fehlerhaft, sondern “verschmutzt”. Es befanden sich Reste von Schmiermitteln aus der Produktion auf den Implantaten, was zu den Schwierigkeiten führte. Ein Vergleich ist dann auch für die Betroffenen ein schneller Weg, an die Entschädigung zu kommen, statt in jahrelangen Prozessen ihre Ansprüche klären zu lassen, welche sie dann ggf. nicht mehr beanspruchen können.
Frau Bacheberle, (…)

Michael Keller 01. Juni 2011 – 13:47 Uhr

Herr Pommerenke: Ja, ich bin einer der bei Ihnen bekanntlich wenig beliebten Juristen.
Ich kenne die Akte nicht, nur den Artikel und ich habe ein bisschen die Vorgeschichte verfolgt. Wo haben Sie denn sichere Beweise für die Kausalität zwischen dem (angeblich in allen Fällen identischen) Fehler an der Prothese und den eingetretenen Schäden gefunden? In dem Parteigutachten der Klinik, die die TEP selbst vorgenommen hatte? Die Klinik hat aber ein erhebliches Belastungsinteresse, um die eigene Mitverantwortung zu reduzieren, was natürlich die Objektivität in Frage stellt. Oder sehen Sie den Beweis tatsächlich in der Häufung der Ereignisse? Dann verwechseln Sie Beweisführung aber mit bloßer Korrelation (s. Wikipedia mit netten Beispielen: http://goo.gl/O88D1 und hier: http://goo.gl/0Aq3U). Auch dass eine TEP von vornherein nur bei etwas über 90% der Patienten erfolgreich verläuft (Wikipedia: http://goo.gl/qxj5g) spricht durchaus für weitere mögliche Reserveursachen, wenn die Prothese wieder entfernt werden musste, auch wenn der Artikel die Kausalität bereits als sicher unterstellt (“bei bislang 170 Betroffenen musste _deshalb_ die Prothese ausgetauscht werden”).
Nachdem Sie sich ansonsten den Naturwissenschaften zugewandt geben, verstehe ich nicht ganz, weshalb Sie hier davon abweichen wollen und auf zweifelhafte und esoterische Anspruchsbegründungen zurückgreifen.
Es ist übrigens völlig egal, wer derzeit die Beweislast trägt – das Gericht wird sich in jedem modernen Rechtssystem mit der Frage der Kausalität befassen müssen, solange sie von einer Partei bestritten wird. Sonst wären wir bald wieder im Mittelalter und könnten zu dieser Frage auch ein Gottesurteil einholen ;)

Herbert Pommerenke 01. Juni 2011 – 14:03 Uhr

Danke Herr Keller für Ihre Offenheit! Sie gehören also der Fakultät an die sich Rechtswissenschaftler nennt. Ich stimme Ihnen zu, dass Sie bemüht sind Ihren Stand zu rechtfertigen, denn das gehört zum Selbsterhaltungstrieb. Das nachfolgende Beispiel ist nur für uns beide gedacht: In Ägypten lagen die Juristen Hernn Mubarak und seinen Gesetzen zu Füßen. Nach dem Sturz Mubaraks sind es dieselben Juristen die ihn nun anklagen wegen vielen Delikten z.B. Völkermord usw. Wo war die Rechtswissenschaft vorher?

Oliver Rosenstock 01. Juni 2011 – 14:18 Uhr

Herr Heussmann, ich kenne die Sulzer Medica Historie recht gut und weiss auch um den damaligen Mangel.  Bei der in Verkehrbringung von Gütern geht es um deren Fehlerfreiheit, weswegen das sog. Produkthaftungsgesetz eigentlich Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte heißt. Ein verschmutztes Implantat ist fehlerhaft. Was mein sachlicher Hinweis auf die Unternehmenshistorie mit “Bashing” zu tun haben soll kann sich mir nicht erschließen.

Michael Keller  01. Juni 2011 – 14:27 Uhr

Herr Pommerenke, Sie schrieben:
“Nach dem Sturz Mubaraks sind es dieselben Juristen die ihn nun anklagen wegen vielen Delikten z.B. Völkermord usw. Wo war die Rechtswissenschaft vorher?”
Im Bann des Diktators? Das war ja auch schon im 3. Reich so, dass sich das Regime der Justiz bedient, um sich selbst zu rechtfertigen. Deswegen unterhalten wir bekanntlich ein System der Gewaltenteilung, das scharf zwischen Gesetzgebung, Exekutive und Justiz trennt. Daher hat eine alte Justiz in einer neuen Ordnung grundsätzlich auch nichts verloren…
Nur: Mit dem vorliegenden Fall hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun – das ist doch nur pauschale Juristenschelte, was mich als Betroffenen schon sehr stören würde. Nebenbei: Wer sollte Ihnen denn ohne Juristen zu Ihren vermeintlichen Rechten verhelfen? Wenn’s das Faustrecht sein soll, sehe ich Sie, mit Verlaub, eher auf der Verliererseite..

Herbert Pommerenke 01. Juni 2011 – 14:35 Uhr

Herr Keller wir wollen unseren Disput hier als erledigt betrachten, aber sehr gerne würde ich diese geschriebenen Zeilen in der Realität mit Ihnen mündlich fortsetzen. Im Übrigen erscheint ein von mir fast fertiges Buch, so hoffe ich, zur Frankfurter Buchmesse.

Michael Keller 01. Juni 2011 – 15:12 Uhr
Gerne, Herr Pommerenke. Ich akzeptiere übrigens auch durchaus, dass Gerechtigkeit immer subjektiv empfunden wird und dass bei subjektiver Ungerechtigkeit halt die Organe der Rechtspflege dafür verantwortlich gemacht werden. Dass es zudem (gar nicht selten) auch Fälle objektiver Fehler gibt – falsche Beratung, falsche Urteile – ist natürlich unbestritten.

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Der Hüftskandal mit DePuy und Durom Hüftprothesen weitet sich aus

Immer größere Kreise zieht der Skandal um schadhafte Hüftprothesen der Firmen Zimmer und DePuy. Im Spiegel 16/2011 wird von 5.500 DePuy Patienten gesprochen, die allein in Deutschland wegen ihrer Hüftprothese unter erhöhtem Metallabrieb leiden. Und nach Aussage von Dr. Rütschi sind die Prothesenmodelle von DePuy und Zimmer vergleichbar. Bei beiden entsteht gefährlich viel Metallabrieb, der den Patienten vergiftet und zu einer vorzeitigen Re-Operation führt.

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SWR 2 Radio Feature über Freiburger Hüftskandal

Am 16. März 2011 strahlte SWR 2 in seiner Reihe “Leben”, die täglich um 10:05 Uhr Themen, die Menschen bewegen, aufgreift, ein Feature über den Freiburger Hüftprothesenskandal aus.  Darin wird berichtet, dass sich weder die Herstellerfirma noch das Krankenhaus bisher für verantwortlich erklärt haben. Das Nachsehen haben die Patienten, die nicht nur die körperlichen und psychischen Folgen zu ertragen haben, sondern auch den finanziellen Schaden. Gefragt wurde deshalb in der Sendung auch, wer für den entstandenen Schaden haftet?

Der Hüftprothesenskandal in Freiburg
Von Anne Hoffmann
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Erste Klagerwiderungen von Zimmer liegen vor – ein Kommentar

Nachdem inzwischen von mehreren Patienten Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer wegen fehlerhafter Hüftprothesen eingereicht wurden, haben die Anwälte der beklagten Firma Zimmer nun ihre Klageerwiderungen erstellt.

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und FDA

Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Implantate fallen unter den Begriff “Medizinprodukte”. Treten bei der Anwendung dieser Produkte Vorkommnisse auf, müssten diese eigentlich nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung von Herstellern, Betreibern und Anwendern dem BfArM gemeldet werden. Das BfArM erstellt für die gemeldeten Vorkommnisse eine Risikobewertung und überprüft etwaige korrektive Maßnahmen des Herstellers zur Risikominimierung auf Angemessenheit. Das BfArM teilt das Ergebnis dieser Risikobewertung u.a. den für Medizinprodukte zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden mit und spricht eine Empfehlung aus.

Am 03.11.2010 veröffentlichte das BfArM eine Anwenderinformation der Firma Zimmer GmbH zu Durom Acetabular Cups (“Durom Hüftpfanne”). Die Firma informiert über Schulungen und einen Warnhinweis in Bezug auf die Operationstechnik, da nach den Angaben der Firma eine Abweichung der Operationstechnik zu postoperativen Problemen und Revisionen führen kann.

Am 13.09.2010 informierte das BfArM von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy.
Zusätzliche Infos finden Sie unter der am 26.03.2010 veröffentlichten Sicherheitsinformation: Aktuelle Revisionsrate des ASR Systems.

Weitere informationen 1

Weitere Informationen 2

In den USA gab es 2 Rückrufaktionen von Metall-Metall-Hüftprothesenherstellern. Am 22. Juli 2008 von Zimmer Durom® Acetabular Component (“Durom Cup”), weil die Operationsanleitung überarbeitet wurde und am 24. August 2010 von DePuy, die ihre Metall-Metall-Hüftprothesen vom Markt nahm.

Weitere Informationen

Die FDA veröffentlichte daraufhin eine umfangreiche Webseite für Anwender und Patienten von Metall-Metall-Hüftprothesen.

Kommentar:

Zu fragen ist, warum das BfArM sich nicht patientenfreundlicher verhält. Wer, wenn nicht eine unabhängige Institution, die von Steuergeldern finanziert wird, kann die Patienteninteressen gegen die Übermacht der Medizinproduktehersteller wahrnehmen? Es wird Zeit, dass sich das BfArM auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert und die einseitige Wahrnehmung der Herstellerinteressen beendet.

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