Ansprüche gegen Zimmer jetzt anmelden!

Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.

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Zimmer verurteilt – und nun?

RA Dr. Dirk Liebold und Hanspeter Hauke

Auf Einladung der Durom-Selbsthilfegruppe berichtete Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Liebold über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzungen wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Im Oktober 2022 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, in welchem Zimmer Biomet zur Zahlung von EUR 25.000.- plus Zinsen verurteilt worden war. In seinem Vortrag vor Mitgliedern der Durom-SHG und Interessierten am 11. Januar 2023 in Freiburg ging Rechtsanwalt Dr. Liebold auf Stand und die Entwicklung der Gerichtsverfahren ein und gab einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen.

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Körperverletzung durch fehlerhafte Hüftprothese

Können Hersteller von Hüftprothesen oder Ärzte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn sie eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt bringen oder implantieren? Dieser Frage ging die Neue Westfälische Zeitung nach.

Die Neue Westfälische Zeitung berichtete am 06.03.2012 über Ermittlungen gegen einen leitenden Arzt des Püttlinger Knappschaftskrankenhaus. Ihm werde vorgeworfen, fehlerhafte Hüftprothesen der Firma DePuy auch dann noch implantiert zu haben, nachdem bereits bekannt war, dass diese fehlerhaft seien. Der Hersteller „DePuy Orthopaedics“ hatte für das Modell 2010 eine Rückrufaktion gestartet, nachdem bekannt geworden war, dass die Prothese bei zu vielen Patienten nach kurzer Zeit wieder ausgetauscht werden musste. Privatdozent Dr. Thomas Siebel soll an der Entwicklung der Prothesen mitgewirkt haben. Nach dem Bericht der NW ermittele die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. „Es gibt Hinweise, dass die Schäden länger bekannt waren, die Prothesen aber weiter vertrieben wurden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Thomas Reinhardt.

Fehlerhafte Hüftprothese wird weiter implantiert

Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Knappschaftskrankenhauses (Stand 28.12.2019) ist nach wie vor Privatdozent Dr. Siebel. „PD Dr. Thomas Siebel, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, ist ein überregional bekannter Operateur. Die von ihm mitentwickelten, modernsten Knie- und Hüftendoprothesen werden weltweit implantiert“ steht auf der Homepage des Krankenhauses (Stand 27.12.2019).

Hier geht es zum Artikel der NW

Lückenhafte Kontrollen

Die ARD Sendung Panorama berichtete am 23.06.2015 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Skandal um giftige Hüftprothesen“ über das fehlerhafte Prothesenmodell von DePuy. Auf der Webseite zur Sendung steht: „Obwohl Hüftprothesen aus Metall Gifte absonderten, hielten sich einige Produkte lange auf dem Markt. Vorwürfe richten sich gegen den Hersteller – und ein lückenhaftes Kontrollsystem“.

Hersteller wusste von Fehlerhaftigkeit

In der Sendung werden die Folgen der fehlerhaften Prothese beschrieben: Knochenschäden, Nekrosen und Tumore. Verursacht werden die gesundheitlichen Probleme durch erhöhten Abrieb von Chrom, Kobalt und Titan. Nicht nur gegen den Arzt des Püttlinger Kanppschaftskrankenhauses wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt, sondern auch gegen den Geschäftsführer des Vertreibers im Saarland wegen „Inverkehrbringen gesundheitsgefährdender Medizinprodukte.“ In den Informationen des NDR zur Sendung steht: „Die Strafverfolger werfen dem Vertreiber der künstlichen Metallhüften vor, von den Problemen gewusst und die Produkte dennoch weiter in Deutschland verkauft zu haben. Statistiken in Australien etwa hätten gezeigt, dass die Depuy-Prothesen seit 2005 eine „Revisionsrate über dem Durchschnitt“ aufwiesen.“

Nach Rechtsanwalt Jörg Heynemann aus Berlin, der viele der betroffenen DePuy Geschädigten vertritt, hätte das Produkt spätestens 2007 in Deutschland vom Markt genommen werden müssen. Aber erst 2010 startete DePuy einen „Rückruf“ in Deutschland. Dr. Siebel soll die fragliche Prothese noch länger in Patienten implantiert haben.

Jetzt gibt es Geld für Betroffene

Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.

Schmerzensgeld belohnt den Hersteller

Durch erhöhten Metallabrieb verursachtes nekrotisches Gewebe

Am 9. August 2022 hat der Bundesgerichtshof nach über 12 Jahren das Verfahren eines Betroffenen gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Hüftprothese letztinstanzlich entschieden. Der Hersteller der Duom-Metasul-LDH-Hüftprothese wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die fehlerhafte Prothese ohne die nötigen Test durchzuführen, 2003 auf den Markt gebracht hatte. Allein in Freiburg litten über 1.000 Patienten nach der Implantation an den schmerzhaften Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs. Wegen Knochenkrebs, Metallosen, abgestorbenem und eitrigem Gewebe musste bei vielen deshalb in einer zweiten Operation die fehlerhafte Prothese entfernt werden. Bis heute leiden viele Betroffene unter den gesundheitlichen Folgen der Vergiftung.

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BGH: Zimmer Biomet muss zahlen!

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 die Beschwerde von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Patienten Recht gegeben und die Firma zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Beschwerde der Zimmer-Anwälte vor dem Bundesgerichtshof gerichtet.

Der Kläger hatte im Loretto Krankenhaus eine fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten. Die Anwälte der Firma hatten seit Prozessbeginn im Jahr 2010 versucht, mit allen juristischen Tricks ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Erfolglos, wie sich nun feststellen lässt. Denn mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfte das Urteil des OLG nun rechtskräftig werden.

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OLG verurteilt Zimmer wegen Durom-Prothese

Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Zimmer Biomet ignoriert Urteile

Der Hersteller des fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodells, Zimmer, heute Zimmer Biomet, weigert sich, die Urteile der Gerichte zur Kenntnis zu nehmen. Die Firmenanwälte behaupten nach wie vor, dass die Durom-Prothese nicht fehlerhaft sei. Damit ignorieren die Firmenanwälte die Urteile, welche die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese feststellen.

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Alle Durom-Urteile gegen Zimmer

Die Durom-Urteile gegen Zimmer fielen bisher alle zu Gunsten der klagenden Patienten aus. Vom Landgericht Freiburg und inzwischen auchvom OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg wurde der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Außerdem muss er für alle künftigen Kosten aufkommen. Gezahlt hat die Firma Zimmer den betroffenen Patienten jedoch bis heute keinen Cent. Ungeachtet eindeutiger Urteile bestreitet die Firma immer noch die Fehlerhaftigkeit ihres Durom-Prothesemodells. Nun  hat auch der BGH gegen Zimmer entschieden. Weiterlesen

BGH: Patient bekommt Recht

Immer mehr Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) verwerfen einseitig herstellerfreundliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. In einem Fall war das LG Tübingen und dann auch das OLG Stuttgart der Meinung, dass der Patient seine explantierte Prothese vorlegen müsse. Könne er dies nicht, müsse seine Klage nach Auffassung des Gerichts abgewiesen werden. Denn ohne Vorlegen der explantierten Prothese könne ein Konstruktionsfehler nicht nachgewiesen werden. Weitere Prüfungen auf Fehlerhaftigkeit erübrigten sich dann. Nach § 3 ProduktHaftG gibt es drei mögliche Ansätze für eine Fehlerhaftigkeit eines Produkts:

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler

Jeder einzelne dieser Punkte kann zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkts führen und ist unabhängig von den übrigen zu prüfen. Dies haben LG Tübingen als auch OLG Stuttgart ignoriert. Deshalb zu Recht der Beschluss des BGH zu Gunsten des klagenden Patienten.

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